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Soziale Bedeutung

Der Verband führt seit längerem eine Statistik über die im Zusammenhang mit Konsumkrediten und Konsumgüterleasing eingereichten Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren. Diese Zahlen sind seit Jahren gering und bestätigen einerseits, dass die im Konsumkreditgesetz verankerte Kreditfähigkeitsprüfung von den Anbietern sorgfältig durchgeführt wird, andererseits, dass die Konsumentinnen und Konsumenten vorsichtig mit ihren Verpflichtungen umgehen.

Im Jahre 2020 mussten 0,18% (Vorjahre 0,20% bzw. 0,19%) der pro Monat im Jahresmittel fälligen Raten auf dem Betreibungsweg eingefordert werden.

Der Anteil der Fortsetzungsbegehren betrug pro Monat im Jahresmittel 0,13% (Vorjahre 0,14% bzw. 0,18%).

 

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