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Datenbearbeitungsklausel für Kreditanträge

 

Für den Kreditantragsprozess hat der KFS eine Standard-Datenbearbeitungsklausel (Muster) erarbeitet, welche unter anderem datenrechtlichen Aspekte im Verhältnis Kunden-Vermittler-Kreditgeber abdeckt sowie das Finanzierungsinstitut gegenüber dem Vermittler vom Bankkundengeheimnis befreit. Diese Musterklausel soll insbesondere Vermittlern von Finanzierungsdienstleistungen als Vorlage für ihre online und offline Anträge dienen und die Qualität des Antragsprozesses in datenrechtlicher Hinsicht erhöhen.

Der Disclaimer regelt folgende Punkte:

             Antragsprüfung und Kreditauskunftsdaten: Der potenzielle Kreditnehmer stimmt der Übermittlung seiner Daten an die IKO und ZEK zu und willigt ferner ein, dass die ZEK-Mitglieder Zugriff auf die Daten des Kreditnehmers haben.

             Zusammenarbeit mit Vermittlern: Das Finanzierungsinstitut wird mit Blick auf die Zusammenarbeit vom Bankkundengeheimnis befreit.

             Angaben zu Partnern: Es handelt sich um eine Verpflichtung des Kreditnehmers, korrekt über seine familiäre Situation Auskunft zu geben.

             Datenbearbeitung: Einwilligung, dass das Finanzierungsinstitut die Daten bearbeiten darf.

             Zusammenarbeit mit Dienstleistern (Outsourcing): Zustimmung des Kreditnehmers, dass seine Daten bzw. deren Bearbeitung an Dritte ausgelagert werden können.

             Kommunikation: Der Kreditnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunikation über elektronische Kanäle erfolgen kann.

 

Standarddisclaimer Kreditvermittler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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